AGB

Gesellschaftstanz für Erwachsene und Jugendliche:

Mitgliedschaft
Die Teilnahme an unserem Angebot für Jugendliche, Paare und Singles ist nur in Form einer Mitgliedschaft möglich.
Die Mitgliedschaft dauert 3 oder 12 Monate.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Abmeldefrist von 1 Monat zum Vertragsende in Textform gekündigt werden (Mindestlaufzeit). Danach kann monatlich mit einer Abmeldefrist von 1 Monat gekündigt werden. Der Beitrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erhöht sich auf den aktuellen Monatsbeitrag des 3-Monats-Vertrags.


Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag und die Dauer einer Unterrichtseinheit sind mit Veröffentlichung auf unserer Homepage oder im aktuellen Kursplan vereinbart.
Der Beitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig und wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, werden mit dem nächsten Monatsbeitrag eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um 5,- €. Er ist zur jeweils ersten Unterrichtsstunde des Monats fällig.
Ein Fernbleiben vom Unterricht mindert den Beitrag nicht.

Während der Schulferien Rheinland-Pfalz, an gesetzlichen Feiertagen und am 30. April, sowie an unseren 3 Fachtagungen, an denen wir uns für Sie fortbilden, findet kein Unterricht statt. In den Sommerferien bieten wir 3 Wochen lang ein Ferienprogramm an.


Für HipHop-Kurse:

Für das HipHop steht je nach gebuchtem Vertrag einmal oder mehrfach pro Woche die Tanzschule zur Verfügung, ausgenommen sind die Schulferien, gesetzliche Feiertage und unsere 3 Fachtagungen, an denen wir uns für Sie weiterbilden.

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit  von 3 Monaten und verlängert sich automatisch um je einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird. Der Monatsbeitrag beinhaltet den Tanzunterricht bei Zahlung mit Lastschrift – bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Monatsbeitrag um € 5,-. Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen werden mit dem folgenden Monatsbeitrag eingezogen. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlung des Monatsbeitrags.

Die Abmeldung ist jeweils 1 Monat zum Vertragsende in Textform möglich. Ansonsten verlängert sich der Vertrag.

Alle Schrittfolgen und Choreographien, insbesondere die Hip-Hop und Video-Clip-Dancing-Kombinationen, sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Aufführungen jeglicher Art, sowie Weitergabe an Dritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung der ADTV Tanzschule Knöller zulässig.


Für Spezial-Tanzkurse:

Die Teilnahme an unserem Angebot für Spezialtänze dauert, je nach Ausschreibung des Kurses, 3 oder 4 Unterrichtstage und endet nach Ablauf des Kurses. Versäumte Unterrichtsstunden können nach Absprache mit der Tanzschule Knöller nachgeholt werden. Ein Anspruch besteht darauf nicht.

Kursbeitrag
Der Kursbeitrag und die Dauer einer Unterrichtseinheit sind mit Veröffentlichung auf unserer Homepage oder im aktuellen Kursplan vereinbart.

Der Beitrag wird jeweils zu Kursbeginn fällig und wird per Lastschrift eingezogen. Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, werden mit der nächsten Buchung eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um 5,- €.
Ein Fernbleiben vom Unterricht mindert den Beitrag nicht.


Für Linedance und Tanzen ohne Partner

Mitgliedschaft
Die Teilnahme an unserem Angebot für Paare und Singles ist nur in Form einer Mitgliedschaft möglich.
Die Mitgliedschaft dauert 3 Monate..
Die Mitgliedschaft kann mit einer Abmeldefrist von 1 Monat zum Vertragsende in Textform gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag.

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag und die Dauer einer Unterrichtseinheit sind mit Veröffentlichung auf unserer Homepage oder im aktuellen Kursplan vereinbart.
Der Beitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig und wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, werden mit dem nächsten Monatsbeitrag eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um 5,- €. Er ist zur jeweils ersten Unterrichtsstunde des Monats fällig.
Ein Fernbleiben vom Unterricht mindert den Beitrag nicht.

Während der Schulferien Rheinland-Pfalz, an gesetzlichen Feiertagen und am 30. April, sowie an unseren 3 Fachtagungen, an denen wir uns für Sie fortbilden, findet kein Unterricht statt. In den Sommerferien bieten wir 3 Wochen lang ein Ferienprogramm an.